In der Gemeinderatsitzung am Montag, 28. November wurde der Gemeinderat darüber informiert. „Sogar bei Rücklagen, die zur Schuldentilgung dienen, fährt Stadler Verluste ein“, so Kontrollausschuss-Obmann und Gemeinderat Anton Wagner. „In Berufung auf das Verfügungsrecht hat SPÖ-Rathauschef Stadler im Alleingang eine Anleihe mit einem Verlust von 165.000 Euro veräußert“, kann Gemeinderat Mag. Anton Wagner über den Verkauf der bestverzinsten Anleihe berichten. Worin die Dringlichkeit dieser Verfügung bestand, dass der Gemeinderat nicht mit dem Thema befasst werden sollte, ist unklar. „Lediglich wenn die Raiffeisen Landesbank, um deren Anleihe es sich handelt, in Konkurs gehen würde, wäre das Geld für die Tilgung eines im Jahr 2027 fälligen Spitalskredites verloren“, erklärt Wagner und ergänzt, „und davon geht wohl auch die Bank, die die Anleihe nun der Stadt abgekauft hat, auch nicht aus, sonst hätte sie nicht gekauft.“ Verlust für die Steuerzahler „Es betrifft und trifft alle St. Pöltnerinnen und St. Pöltner, wenn das bestverzinste Wertpapier mit einem Verlust von 165.000 verkauft wird und in der gleichen Gemeinderatssitzung für die Bedeckung des Budgetdefizit Gebühren erhöht werden“, so Wagner. „Fraglich, ob der Bürgermeister mit ruhigem Gewissen sagen kann, dass die Notlage, die das Gesetz fordert um eine Verfügung zu erlassen, wirklich so groß war, dass der Gemeinderat nicht befasst werden konnte. Fraglich auch, ob er mit ruhigem Gewissen sagen kann, dass er den bestmöglichen Ertrag für das Stadtbudget erwirtschaftet hat und so seinen Pflichten nachgekommen ist“, kommentiert Wagner. Zur Information: ? 2009 kaufte die Stadt St. Pölten eine Anleihe der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien Nominale 2.650.000 Euro als Teil einer Tilgungsrücklage für den 2027 endfälligen Krankenhauskredit in Höhe von 52,3 Mio. Euro. ? Der durchschnittliche Aufschlag auf diese Anleihe betrug 1,9 Prozentpunkte auf den 3-Monats-Euribor und war damit das bestverzinste Wertpapier von allen der Tilgungsrücklage dienenden Wertpapieren. ? Eine Verfügung nach § 44 des NÖ Stadtrechtorganisationsgesetzes darf dann getroffen werden, wenn ein Beschluss nicht ohne „Nachteil für die Sache oder die Gefahr eines Schadens für die Stadt abgewartet werden kann“.
Ohne Grund und Not: Stadler wirft Geld beim Fenster raus
Mittels einer Verfügung lies SPÖ-Bürgermeister Stadler gut verzinste Anleihen mit einem Verlust von 165.000 Euro verkaufen.
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