Erfreut zeigt sich Vizebürgermeister Ing. Matthias Adl über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zum Standortbeitrag, den die Landeshauptstadt St. Pölten laut dem NÖ Krankenanstaltengesetz abliefern musste. Der VfGH hat jene Bestimmung im NÖ Krankenanstaltengesetz als verfassungswidrig aufgehoben, die den Standortbeitrag für St. Pölten betrifft. „Die Landeshauptstadt braucht jeden Cent den sie bekommen kann zur Budgetkonsolidierung. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes kann die entsprechende Klage gegen das Land NÖ fortgesetzt werden. Dabei wird sich auch herausstellen, welche Summe St. Pölten vom Land zurückbekommen wird“, so Adl zur VfGH-Entscheidung.
Vbgm. Adl erfreut über VfGH-Entscheidung zu Kliniken-Standortbeitrag
Landeshauptstadt braucht jeden Cent für Budgetkonsolidierung.
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