Erfreut zeigt sich Vizebürgermeister Ing. Matthias Adl über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zum Standortbeitrag, den die Landeshauptstadt St. Pölten laut dem NÖ Krankenanstaltengesetz abliefern musste. Der VfGH hat jene Bestimmung im NÖ Krankenanstaltengesetz als verfassungswidrig aufgehoben, die den Standortbeitrag für St. Pölten betrifft. „Die Landeshauptstadt braucht jeden Cent den sie bekommen kann zur Budgetkonsolidierung. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes kann die entsprechende Klage gegen das Land NÖ fortgesetzt werden. Dabei wird sich auch herausstellen, welche Summe St. Pölten vom Land zurückbekommen wird“, so Adl zur VfGH-Entscheidung.
Vbgm. Adl erfreut über VfGH-Entscheidung zu Kliniken-Standortbeitrag
Landeshauptstadt braucht jeden Cent für Budgetkonsolidierung.
Weitere Artikel

Krumböck: SPÖ-Budget 2026 "besteht keinen einzigen Zukunftstest" - Zeit für einen neuen Plan für St. Pölten
VP-Klubobmann und Spitzenkandidat Florian Krumböck macht klar: Das Budget 2026 fällt in allen…

SPÖ lud zum Fairness-Gipfel - und bricht als erstes die Regeln
Opposition im St. Pöltner Gemeinderat kritisiert regelwidrige Plakatierung im Vorfeld der…

Liste eingebracht: 84 Kandidatinnen und Kandidaten für "Team Krumböck - Volkspartei & Unabhängige"
Spitzenkandidat Krumböck: "Team von Leistungs- und Verantwortungsträgern, das St. Pölten mit einem…

Schöne Bescherung: SPÖ verdoppelt Schanigarten-Abgabe in St. Pölten
STR Krumböck: "Innenstadt-Wirtschaft braucht Impulse und keinen Griff in die Kellnerbörsen."
