Erfreut zeigt sich Vizebürgermeister Ing. Matthias Adl über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zum Standortbeitrag, den die Landeshauptstadt St. Pölten laut dem NÖ Krankenanstaltengesetz abliefern musste. Der VfGH hat jene Bestimmung im NÖ Krankenanstaltengesetz als verfassungswidrig aufgehoben, die den Standortbeitrag für St. Pölten betrifft. „Die Landeshauptstadt braucht jeden Cent den sie bekommen kann zur Budgetkonsolidierung. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes kann die entsprechende Klage gegen das Land NÖ fortgesetzt werden. Dabei wird sich auch herausstellen, welche Summe St. Pölten vom Land zurückbekommen wird“, so Adl zur VfGH-Entscheidung.
Vbgm. Adl erfreut über VfGH-Entscheidung zu Kliniken-Standortbeitrag
Landeshauptstadt braucht jeden Cent für Budgetkonsolidierung.
Weitere Artikel

Nächster Schritt zur Regio-S-Bahn St. Pölten: ÖBB bestellen versprochene Akkuzüge
LAbg. Krumböck: "Versprechen der Volkspartei werden nach und nach umgesetzt. Brauchen weitere…

Vbgm. Krumböck: "Fokus der VP liegt auf starker Wirtschaft, bester Partnerschaft für Familien und gesunder Stadtentwicklung"
Gemeinderat wählte Krumböck zum jüngsten Vizebürgermeister der Geschichte.

VPStP & NEOS beschließen Zusammenarbeit bei Kontrollaufgaben
Pinzer wird auf Ticket der Volkspartei Ersatzmitglied im Kontrollausschuss. Volkspartei wird drei…

Volkspartei St. Pölten informiert über Personalentscheidungen
Thallmeier wird Klubobmann, Gabler-Söllner und Burger Stadträte, Krumböck Vizebürgermeister
