Aufgrund einer Änderung im Kindergartengesetz sind für die Betreuung im Kindergarten vor 7:00 und nach 13:00 Uhr nunmehr die Gemeinden zuständig. Die Betreuung soll laut Gesetz mindestens 50 Euro Kosten, die zeitliche und soziale Staffelung obliegt den Gemeinden. „In der Umsetzung dieses einstimmig beschlossenen Landesgesetzes zeigt sich die SP in St. Pölten äußerst unkreativ. Man hat einfach die bestehende zeitliche Staffelung 1:1 übernommen und den Mindestbetrag für 20 Monatsstunden von 30 auf 50 Euro erhöht, was einer Erhöhung um 67 % entspricht! Auch die beiden mittleren Tarifstaffeln werden mit diesem Beschluss um 21 bzw. 40 % erhöht“, erklärt GR Veit, warum die VP im Gemeinderat die Zustimmung verweigert hat. Alternativ hätte man unter den derzeitigen Voraussetzungen die unterste Staffel weglassen können und für 40 Monatsstunden den Betrag von 50 Euro beibehalten können. Die Tarife wären dann ähnlich denen in der schulischen Tagesbetreuung gelagert und für einen Teil der Eltern wäre die Änderung kostenneutral gewesen. Eltern von Kindern mit 20 Monatsstunden in der Nachmittagsbetreuung hätten wenigstens die Betreuungszeit verdoppeln und so die Teuerung kompensieren können. „Man hätte mit einem lösungsorientierten Zugang und ein bisschen gutem Willen eine Neufestsetzung der Tarife im Sinne des Gesetzes finden können, die für berufstätige Elternteile keine so massive Mehrbelastung bedeutet hätte“, zeigt sich GR Veit enttäuscht über die von der SP im Alleingang beschlossene Teuerung.
SP erhöht ab 1. Jänner Tarif für Nachmittagsbetreuung im Kindergarten um bis zu 67%
VP stimmt gegen massive Belastung der Familien
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