„Nach dem Bekenntnis muss jetzt unverzüglich mit der Umsetzung der Entlastungsstraße begonnen werden. Gleichzeitig muss der Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Zentralraum angegangen werden“, so Landtagsabgeordneter Martin Michalitsch, der auf die VP-Anregung der Vergangenheit verweist, dass bei der Größe der baulichen Maßnahmen auf einen möglichst geringen Flächenverbrauch im Rahmen des gültigen UVP-Bescheids zu achten sei. „Die Verkleinerung der S34 und dem damit geringeren Flächenverbrauch halte ich für einen gangbaren Weg. Das Verfahren muss im Rahmen des Bundesstraßengesetzes durchgeführt werden“. Denn jede weitere Verzögerung wirke sich für Michalitsch negativ auf die Lebensqualität der Bevölkerung entlang der B20 und die wirtschaftliche Entwicklung des Traisentals und der Region St. Pölten aus. Laut Berechnungen des Standortanwalts für Niederösterreich steigert die S 34 die Wertschöpfung der Unternehmen um rund 260 Millionen Euro. Das bedeutet auch den Zuwachs von Arbeitsplätzen und die Absicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse im Bezirk St. Pölten und im Bezirk Lilienfeld.
Das Bundesstraßengesetz 1971 zählt jene Straßenzüge auf, die zu Bundesstraßen erklärt wurden und vom Bund zu errichten sind. Der Gesetzgeber normiert für die zur Umsetzung verpflichtete Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auch, dass es sich bei der S 34, Traisental Schnellstraße, um eine „Bundesstraße S (Bundesschnellstraße)“ handelt.