Justizminister beantwortete Fragen zur St. Pöltner SWAP-Affäre

Justizminister Josef Moser gab Auskunft über den aktuellen Stand der Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Bundesminister Josef Moser hat gestern eine Anfrage des St. Pöltner Abgeordneten Fritz Ofenauer betreffend der Ermittlungen rund um die Spekulationsgeschäfte der Landeshauptstadt beantwortet. Die Beantwortung ist seit kurzem auch auf der Homepage des Parlaments unter www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_00896/index.shtml zu finden.

Hausdurchsuchungen angeordnet
Fünf Fragen hatte der Abgeordnete an den Minister gestellt und deren Beantwortung bringt einige neue Erkenntnisse. So wurde erläutert, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Sache am 14. Juni 2016 Ermittlungen eingeleitet hat. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurden Gerichtsakten herbeigeschafft und die Sicherstellung von „physischen als auch elektronischen Dokumenten“ durch eine Durchsuchung angeordnet. Diese Hausdurchsuchungen wurden im Mai letzten Jahres bekannt.

Zwei Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue
Nach der Auswertung des sichergestellten Datenmaterials durch einen Wirtschaftsexperten der WKStA wurden die Beschuldigten einvernommen. Konkret richtet sich das Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte und wird wegen des Verdachts auf das Verbrechen der Untreue nach §153 Abs.1 und 3 Fall 2 StGB geführt. „Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten ihre Befugnisse über das Vermögen der Stadt St. Pölten zu verfügen und diese zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch die Stadt St. Pölten in einem fünf Millionen Euro übersteigenden Betrag am Vermögen geschädigt hätten, in dem sie Zins-SWAP-Geschäfte und Devisen-Options-Geschäfte abgeschlossen haben. Ein voraussichtliches Ende des Ermittlungsverfahrens kann derzeit nicht abgesehen werden“, heißt es in der Beantwortung.

„Verfahren zeigt: Kritik war begründet“
„Wir haben der Staatsanwaltschaft damals eine Sachverhaltsdarstellung zur Prüfung übergeben. Es ging darum zu bewerten, ob es hier ein schuldhaftes Verhalten gab, die Stadt bzw. die Steuerzahler hier Schaden erlitten und dies (straf-)rechtliche Relevanz hat. Die Einleitung eines konkreten Ermittlungsverfahrens, das sich um ein Wirtschaftsverbrechen gegen die St. Pöltnerinnen und St. Pöltner dreht, zeigt, dass unsere Kritik begründet war“, bezieht St. Pöltens VP-Klubobmann Stadtrat Peter Krammer zu den aktuellen Ergebnissen Stellung.

Anklageerhebung weiterhin offen
Für Krammer bleibt eine zentrale Frage aber offen: „Der Justizminister wollte den Staatsanwaltschaften naturgemäß nicht vorgreifen. Deshalb wissen wir nicht, ob und wenn ja wann es zu einer Anklageerhebung kommt. Wir werden uns deshalb weiterhin um Transparenz bemühen, denn die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt haben ein Recht darauf zu wissen, ob ein Verbrechen mit einem Schaden von bis zu 43 Mio. Euro begangen wurde.“

Zum Hintergrund
Im Jahr 2016 hat sich St. Pölten bzgl. eines SWAP-Geschäftes mit der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien verglichen. Der davor laufende Prozess am Handelsgericht brachte immer wieder neue Erkenntnisse zu Tage. So wurde unter anderem ein sogenanntes Anlegerprofil zum Thema, das von Bürgermeister Stadler unterschrieben war und der Landeshauptstadt die Bereitschaft zum Risikoeinsatz bis zum Kapitalverlust und darüber hinaus bescheinigte. Zuvor hatte der Gemeinderat aber strengere Risikolimits beschlossen.